Die Wohnungseigentümergemeinschaft Am Alten Güterbahnhof 43 bis 57 hat im November 2023 eine Nutzungsordnung für den grünen Container im Innenhof des Kwartierwerks beschlossen und dabei dem Verein Kwartierwerk e. V. die Organisation von Gemeinschaftaktivitäten ermöglicht.
Zur Klarstellung: Alle können sofort und kostenfrei „on the spot“ am Container und ohne Verpflichtungen Fördermitglied werden. Einfach mit dem Smartphone den QR-Code vor Ort scannen. Die Mitgliedschaft schließt NIEMANDEN aus! Sie ist nur eine Formsache, um uns den Betrieb des Containers für alle zu ermöglichen.
Jetzt Mitglied werden!
Du willst an Aktivitäten des Vereins teilnehmen? Dann werde jetzt Mitglied. Diese zwei Möglichkeiten gibt es:
Fördermitgliedschaft – kostenfrei
Die Fördermitgliedschaft ist kostenfrei, aber Voraussetzung, um an den Aktivitäten des Vereins teilnehmen zu können. Kurz gesagt: Ohne Mitgliedschaft kein Thirsty Thursday, kein Sommerfest, keine Getränke am Container.
Für Fördermitglieder gilt:
Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zum Vereinszweck bekennt, am Vereinsleben teilnimmt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Fördermitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen und Vorschläge zu Aktivitäten des Vereins machen. Sie können bei der Mitgliederversammlung aber nicht mit abstimmen und nicht gewählt werden.
VIEL BESSER:
Ordentliches Mitglied werden
Du willst im Verein unmittelbar mitwirken, direkten Einfluß auf die Geschicke nehmen und so die Aktivitäten mitgestalten? Dann freuen wir uns auf dich als ordentliches Mitglied. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 100 Euro, der Jahrsbeitrag liegt bei 50 Euro pro Kalenderjahr. Beide werden bei Aufnahme sofort fällig. Folgebeiträge werden jeweils zum 1. März fällig. Damit unterstützt den Verein also auch beim weiteren Aufbau finanziell.
Als ordentliches Mitglied hast Du volle Mitgliedsrechte bei der Mitgliederversammlung – kannst den Vorstand mit wählen und gewählt werden und über Beschlüsse mit abstimmen.
Für ordentliche Mitglieder gilt:
Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich aktiv für die Zwecke und Ziele des Vereins einsetzt und Eigentum in der Wohnungseigentümergemeinschaft Am Alten Güterbahnhof 43 bis 57 besitzt oder eine Wohnung in der Anlage nutzt. Du kannst hier direkt online ordentliches Mitglied werden.
Satzung
Die Satzung des Kwartierwerk e. V. – wie sie auf der Gründungsversammlung am 4. Januar 2024 beschlossen wurde – findest Du hier…
Vorstand
Am 4. Januar 2024 wurde in der Gründungsversammlung der Vorstand gewählt. Vorstandsmitglieder sind:
- Stefan Spätgens – 1. Vorsitzender
- Oliver Zeisberger – 2. Vorsitzender
- Yannick Bilsdorfer – Kassenwart
- Rosemarie Spätgens-Oles – Schriftführerin
- Heinfried Koxholt – Revisor
Kontakt
Du kannst den Vorstand unter verein@kwartierwerk.de per E-Mail erreichen.

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